
Autonome Autos wie Audis ?Jack? werfen dringende Fragen zu Datenschutz und Sicherheit auf.
Fahrzeughersteller und Technik-Firmen aus aller Welt arbeiten mit Hochdruck an autonomen Fahrzeugen. Die optimistische Zielsetzung: Vollautonomes Fahren soll noch vor 2025 gelingen. Tatsächlich dürfte es noch wesentlich länger dauern, bis die Systeme ohne menschliche Steuerung auf den Straßen unterwegs sind. Bereits jetzt diskutieren Experten aus Industrie, Wirtschaft und Politik über die Rahmenbedingungen. Eine von der Bundesregierung berufene Ethikkommission legt nun 20 Grundregeln für selbstfahrende Autos fest.
Ethikkommission: Gegen volle Überwachung
Autonome Autos sammeln Daten ? im Millisekunden-Takt. Damit die Technik auf den Straßen funktioniert, ist die Erfassung des Verkehrs, der Fahrbahn, des Umfeldes, der Fahrzeugposition und des Fahrers nötig. Diese Informationen über Fahrzeug und Passagiere landen auf den Servern der Fahrzeughersteller und später vielleicht auch in den Händen der Regierungen. Somit wäre ein weiterer Schritt zum gefürchteten ?gläsernen Bürger? geebnet. Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) berufene Ethikkommission sieht diese mögliche Entwicklung kritisch und warnt vor den Folgen: ?Eine vollständige Vernetzung und zentrale Steuerung sämtlicher Fahrzeuge im Kontext einer digitalen Verkehrsinfrastruktur ist ethisch bedenklich, wenn und soweit sie Risiken einer totalen Überwachung der Verkehrsteilnehmer und der Manipulation der Fahrzeugsteuerung nicht sicher auszuschließen vermag?, soll es laut ?Handelsblatt? im Abschlussbericht der Kommission heißen.
Diese 20 Autos sind Selbstfahrer
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Kontrolle über Daten bei Fahrzeughaltern
Die Daten sollen möglichst bei den Fahrern selbst bleiben und nicht ohne ihr Wissen in unbekannte Hände gelangen. Die Halter sollten ?über die Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten entscheiden dürfen.? Die Kommission spricht sich im selben Atemzug auch gegen die Verbreitung der Informationen im Netz aus: ?Einer normativen Kraft des Faktischen, wie sie etwa beim Datenzugriff durch die Betreiber von Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken vorherrscht, sollte frühzeitig entgegengewirkt werden.?
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer geht vor
Laut der 14-köpfigen Kommission habe bei allen Entwicklungen ?der Schutz von Menschen Vorrang vor allen anderen Nützlichkeitserwägungen.? Aus reiner Bequemlichkeit sollen selbstfahrende Autos deshalb nicht zum Einsatz kommen. ?Die Zulassung von automatisierten Systemen ist nur vertretbar, wenn sie im Vergleich zu menschlichen Fahrleistungen zumindest eine Verminderung von Schäden im Sinne einer positiven Risikobilanz verspricht?, so die Experten. Auch für die Grundfrage, nach welchen Kriterien ein Fahrzeug bei einem drohenden Unfall handelt, ist durch das Team klar festgelegt: ?Bei unausweichlichen Unfallsituationen müsse jede Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche und geistige Konstitution) strikt untersagt werden.? Eine älterer Herr wäre damit vor den Linsen der Fahrzeuge nicht weniger schützenswert als ein kleines Mädchen. Die offiziellen Ergebnisse der Überlegungen will das Verkehrsministerium am 27. Juni 2017 in Berlin präsentieren. Zu den im Vorfeld vom ?Handelsblatt? veröffentlichten Informationen gab es bisher keine Bestätigung.26
Fürchten Sie sich vor der totalen Überwachung durch autonome Fahrzeuge?
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