Gestern bestätigte mit Nationalrätin Corina Eichenberger (FDP, AG) erstmals eine Angehörige der parlamentarischen Geheimdienstaufsicht, dass aufgrund von Informationen von M. «Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder wegen Verdacht auf nachrichtliche Wirtschaftsspionage erlassen worden» seien. Damit liefert Eichenberger auch gleich noch die Bestätigung, dass Erkenntnisse von M. vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zur Bundesanwaltschaft (BA) weitergereicht wurden.
Damit nimmt die Spionage-Affäre groteske Züge an. Denn es war die BA, die letztlich die wichtigsten Beweise für die Verhaftung von M. in Deutschland lieferte. Wenn auch unfreiwillig. Ein Bundesanwalt hatte M. nämlich in einem anderen Verfahren 2015 als Lieferanten von illegal erworbenen Bankdaten verhaftet und verhört.
Die Vernehmungsprotokolle, in denen M. der BA treuherzig seine Operation gegen Deutschland im Auftrag des NDB offenlegte, gelangten zur deutschen Generalbundesanwaltschaft. Wie sie dorthin kamen?
Im Haftbefehl heisst es, die Protokolle seien ursprünglich aus einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Bochum gegen Dritte wegen Steuerhinterziehung angefallen. Sie könnten aus einem Verfahren gegen einen deutschen Ex-Privatdetektiv stammen. Dieser war wie M. auch im Visier der BA und hätte somit über die Protokolle verfügt. Im Rahmen des Verfahrens wegen Steuerhinterziehung kam es auf seinem Anwesen zu einer Hausdurchsuchung.
Publiziert am 04.05.2017 | Aktualisiert vor 20 Minuten